Solarpaket
Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Balkonkraftwerke im Aufwind: Deutlich vereinfachter Zugang zu Solaranlagen für Privat und Gewerbe
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Balkonen wird für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und schneller. Das Solarpaket I ebnet den Weg für eine unbürokratische Nutzung von Solarenergie. Das Gesetzespaket setzt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, indem es den Ausbau der Solarenergie erheblich beschleunigt. Seit dem 16. Mai 2023 sind die Regelungen im Wesentlichen in Kraft.
Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht
Um die Installation von Steckersolargeräten, auch als Balkonkraftwerke bekannt, weiter zu vereinfachen, hat die Bundesregierung im Jahr 2023 einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen. Der Bundestag hat die Neuregelung inzwischen verabschiedet. Damit wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen.
Konkret bedeutet dies:
- Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieterinnen und Mieter können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietern verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.
Die Vorteile der neuen Regelungen:
- Schnellerer und einfacherer Zugang zu Solarenergie: Die bürokratischen Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken werden deutlich abgebaut.
- Erhöhte Nutzung von Solarenergie: Die neuen Regelungen tragen zu einer breiteren Nutzung von Solarenergie bei und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
- Geringere Stromkosten: Durch die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom können Verbraucher ihre Stromkosten senken.
Balkon-Solaranlagen: Schnelle und einfache Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, auch Balkonkraftwerke genannt, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller. Ziel ist es, die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Vereinfachte Registrierung
Bereits zum 1. April 2023 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. Der Prozess erfordert nun nur noch die Eingabe weniger, leicht verständlicher Daten. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Stattdessen informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über jedes neu an das Netz angeschlossene Balkonkraftwerk.
Erfolgreiche Initiative
Die Erleichterungen zeigen Wirkung: Bereits rund 500.000 Balkonkraftwerke sind registriert worden. Dies verdeutlicht die große Nachfrage nach dieser Möglichkeit der dezentralen Stromerzeugung und den Erfolg der vereinfachten Anmeldung.
Gemeinschaftliche Stromversorgung mit Solarstrom für Mehrfamilienhäuser
Mit der Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird es für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern deutlich einfacher und günstiger, Solarstrom vom Dach, von Garagen oder aus Batteriespeichern zu beziehen. Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms in das allgemeine Stromnetz entfällt.
Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung:
- Günstiger Solarstrom: Mieterinnen und Mieter können den selbst erzeugten Solarstrom zu einem vergünstigten Preis beziehen.
- Unabhängigkeit vom Strommarkt: Die Nutzung von Solarstrom erhöht die Unabhängigkeit von steigenden Preisen am Strommarkt.
- Nachhaltige Energieversorgung: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung trägt zur Energiewende und zum Klimaschutz bei.
Klare Regelungen für Abrechnung und Informationsfluss:
Das Gesetz legt klare Regelungen für die Abrechnung des Solarstroms und die rechtzeitige Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen fest.
Zusätzlicher Ergänzungstarif:
Mieterinnen und Mieter haben künftig die Möglichkeit, einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abzuschließen, der nicht durch den selbst erzeugten Solarstrom abgedeckt wird.
Erweiterung der Mieterstromförderung auf Gewerbeimmobilien
Die Mieterstromförderung wird in Zukunft auf Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass der vor Ort erzeugte Strom direkt und ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Die Zusammenfassung mehrerer Anlagen ist möglich, wodurch unverhältnismäßige technische Anforderungen vermieden werden, die bisher insbesondere in Wohngebieten problematisch waren
Vorteile der Erweiterung:
- Erhöhtes Potenzial für Mieterstrom: Die Erweiterung der Förderung ermöglicht die Nutzung von Mieterstrommodellen auf einer breiteren Fläche, einschließlich Gewerbegebieten und Nebenanlagen.
- Vereinfachung der Umsetzung: Die Möglichkeit, mehrere Anlagen zusammenzufassen, erleichtert die Umsetzung von Mieterstromprojekten und reduziert den bürokratischen Aufwand.
- Wirtschaftlichere Nutzung von Solarstrom: Der direkte Verbrauch des erzeugten Stroms vor Ort vermeidet Verluste durch Netzdurchleitung und erhöht somit die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten.
Unbürokratischer Ausbau von Photovoltaik-Großanlagen für Gewerbe
Bisher waren Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet. Diese Regelung wird nun vereinfacht: Künftig können die Betreiber dieser Anlagen ihren überschüssigen Strom ohne Vergütung, aber auch ohne die Kosten für die Direktvermarktung, an die Netzbetreiber weitergeben. Dies ist besonders vorteilhaft für Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue Regelung soll einen unbürokratischen Anreiz schaffen, mehr Photovoltaik-Anlagen auf großen Dächern zu installieren.
Erhöhung der Einspeisevergütung und Senkung der Ausschreibungsgrenze:
Der Bundestag hat zudem die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-Photovoltaik-Anlagen erhöht.
Des Weiteren wird die Grenze, ab der für sehr große Anlagen die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr von 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsmengen erhöht.
Nachhaltiger Ausbau von Freiflächenanlagen
Das Solarpaket setzt zudem auf einen nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Agri-PV, der kombinierten Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik-Modulen. Diese innovative Technologie ermöglicht die Mehrfachnutzung von Flächen und berücksichtigt gleichzeitig die Interessen der Landwirtschaft.
Darüber hinaus wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen gefördert, um auch versiegelte Flächen für die Stromerzeugung zu nutzen.
Förderung innovativer und nachhaltiger Solaranlagen
Um den Ausbau dieser besonders nachhaltigen Solaranlagen voranzutreiben, werden sie in Ausschreibungen durch eine bevorzugte Bezuschlagung und einen höheren Höchstwert sowie im kleinen Segment durch eine höhere Einspeisevergütung gefördert.
Naturschutzkriterien für neue PV-Freiflächenanlagen
Um den Schutz der Umwelt und der Biodiversität zu gewährleisten, werden für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt. Betreiber müssen mindestens drei dieser Kriterien erfüllen. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.
Mit Sonnenkraft zur Klimaneutralität
Deutschland hat sich als eine der ersten Industrienationen das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Ein zentraler Baustein hierbei ist der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus diesen nachhaltigen Energiequellen gedeckt werden.
Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Erneuerbaren Energien daher mit Hochdruck voran. Die Solarenergie spielt dabei eine Schlüsselrolle: Sie ist sauber, klimafreundlich und skalierbar und hat somit das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten.
Die Vorteile der Solarenergie:
- Klimaschutz: Photovoltaik-Anlagen produzieren Strom ohne Treibhausgas-Emissionen und tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei.
- Nachhaltigkeit: Solarenergie ist eine erneuerbare Energiequelle, die im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen nicht zur Erschöpfung natürlicher Ressourcen führt.
- Unabhängigkeit: Die Nutzung von Solarenergie erhöht die Unabhängigkeit von Energieimporten und stärkt die Energiesicherheit.
- Wirtschaftlichkeit: Die Kosten für Solarstrom sind in den letzten Jahren stetig gesunken und Photovoltaik-Anlagen sind heute eine rentable Investition.
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau der Solarenergie mit einer Reihe von Maßnahmen, darunter:
- Förderprogramme: Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen wird durch verschiedene Förderprogramme finanziell unterstützt.
- Vereinfachung der Bürokratie: Die Bundesregierung hat die bürokratischen Hürden für die Installation von Photovoltaik-Anlagen deutlich abgebaut.
- Ausbau der Netzinfrastruktur: Die Netzinfrastruktur wird ausgebaut, um die Integration von Solarstrom in das Stromnetz zu verbessern.